Klare Stundensätze und eine einfache Orientierung für den monatlichen Bedarf. Das konkrete Angebot wird individuell abgestimmt.
pro Stunde
Für einzelne oder flexible Einsätze ohne regelmäßiges Stundenpaket.
pro Stunde
Für regelmäßige Unterstützung mit planbaren Terminen.
pro Stunde
Günstigster Satz für umfangreiche, wiederkehrende Entlastung.
Fahrtkosten werden separat nach Aufwand berechnet. Richtwert: 0,50 € pro gefahrenem Kilometer.
Je nach persönlicher Situation können Leistungen teilweise oder vollständig durch Pflegekasse, Krankenkasse oder andere Kostenträger übernommen werden. Die folgenden Hinweise sind bewusst vorsichtig formuliert und dienen nur der ersten Orientierung.
Möglich sind zum Beispiel Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch oder weitere Pflegeleistungen. Voraussetzung ist immer die individuelle Anspruchslage und Anerkennung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Haushaltshilfe möglich sein, etwa bei ärztlicher Verordnung, Schwangerschaft, Entbindung, OP oder schwerer Erkrankung.
Je nach Situation kommen Sozialamt, Bezirk, Arbeitgeber-/Familienservice, Reha-Träger oder andere Stellen in Betracht. Eine Bewilligung muss immer im Einzelfall geklärt werden.
Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse, Pflegestützpunkt, Sozialdienst oder andere zuständige Stellen. Eine Kostenübernahme kann nicht zugesagt oder garantiert werden. Der Rechner zeigt nur, wie sich ein bewilligtes oder mögliches Budget rechnerisch auf Eigenanteil und Restbudget auswirken könnte.
Der Rechner zeigt zuerst die mögliche Finanzierung und anschließend, was die gewünschten Stunden kosten würden – inklusive möglichem Eigenanteil und verbleibendem Monatsbudget.
Bitte Situation und Rechenmodell auswählen.
Unverbindliche Orientierung. Eine Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad, verfügbaren Budgets, ärztlichen Verordnungen, Anerkennung des Angebots, Bewilligung und Entscheidung des jeweiligen Kostenträgers ab. Es wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Je nach persönlicher Lage kommen verschiedene Wege in Betracht – zum Beispiel Entlastungsleistungen bei vorhandenem Pflegegrad oder Haushaltshilfe über die Krankenkasse bei bestimmten medizinischen Gründen, Schwangerschaft oder nach einer Entbindung.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kasse, Pflegegrad und Einzelfall. Lechfeld Care ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt, kann aber bei Bedarf verständliche Leistungsnachweise und Einsatzdokumentationen bereitstellen.